Platzsperre durch Coronaverordnung
15. Dezember 2020Liebe Kölngolfer/rinnen,
Leider müssen wir Euch heute mitteilen, dass mit dem Inkrafttreten der geänderten Coronaschutzverordnung ab dem 16. Dezember 2020 in NRW alle Golfanlagen samt Übungsanlagen schließen müssen.
„Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”.“ (Quelle: www.land.nrw)
Diese Verordnung gilt vorerst bis zum 10. Januar 2021.
Am 05. Januar wollen Frau Merkel und die Ministerpräsidenten erneut über Schritte beraten die ab dem 11. Januar 2021 gelten sollen.
Öffnungszeiten Office bis zum 1. Januar 2021:
17.12. 10:00 bis 12:00
21.12. 10:00 bis 12:00
28.12. 10:00 bis 12:00
31.12. 10:00 bis 12:00
Ab dem 01: Januar sind wir dann regelmäßig Montag und Donnerstag zwischen 10:00 und 12:00 erreichbar.
Da wir viele von Euch dieses Jahr auch deshalb leider nicht mehr sehen, wünscht Euch das gesamte KölnGolf Team an dieser Stelle von Herzen eine wunderschöne, ruhige und entspannte Weihnachtszeit und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2021!
Wir hoffen,viele begeisterte Golfer ganz bald wieder begrüßen zu können.
Mario Majchszak und Euer KölnGolf Team